Logo Landkreis Neumarkt - zur Startseite

Schulbesuch - Ordnungswidrigkeiten

Ahndung unentschuld.Fehltage schulpflicht.Personen-auch Volljährige und nicht im Ausbildungsverhältnis Befindliche- und deren Erziehungsberechtigte.Bußgeldverfahren,ggf.Arbeitsauflagen bis hin zum Jugendarrest in JVA.Vorführung durch Polizei (Schulzwang)