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Manövermeldung

Einheiten der Entsendestaaten führen folgende Übung durch:

Einheit, Übungsname: 7th ATC HQ G3, Maneuver Management 
Übungszeit: 18.01.2025 – 16.02.2025
Übungsraum: Landkreis Neumarkt i.d.OPf.

 

Allgemeine Hinweise:

Die betroffenen Gemeinden werden gebeten, die Übung in ortsüblicher Weise bekanntzugeben und die Jagdausübungsberechtigten zu verständigen sowie auf den nachfolgenden Text hinzuweisen:

Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition u. dgl.) ausgehende Gefahr wird ausdrücklich warnend hingewiesen. Unbefugter Kontakt mit Sprengmitteln kann nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz strafrechtlich verfolgt werden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und kann nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches als Diebstahl oder Hehlerei bestraft werden. Jeder Fund liegengebliebener Gegenstände (Munition usw.) ist der nächsten Polizeiinspektion zu melden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Übungsschäden, die von Einheiten der Bundeswehr bzw. Einheiten der Entsendestaaten verursacht worden sind, innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden sind. Die Regelung dieser Schäden erfolgt durch die Wehrbereichsverwaltung VI, Dachauer Str. 128, 80636 München (für Einheiten der Bundeswehr) bzw. durch das Amt für Verteidigungslasten, Koberger Str. 62, 90408 Nürnberg (für Einheiten der Entsendestaaten).

Soweit Einwendungen oder Einschränkungen von den betroffenen Gemeinden für notwendig erachtet werden, bittet das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., dies mitzuteilen, ansonsten wird Fehlanzeige angenommen.