Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Säuren oder Laugen, Benzin, Diesel, Heizöl oder Giftstoffe,
wer mit einem dieser Stoffe arbeitet, muss unbedingt darauf achten, dass sie sicher gelagert werden und sorgfältig mit ihnen umgegangen wird, um unser wertvolles Grundwasser nicht zu beeinträchtigen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit legt genau fest, welche Stoffe zu den wassergefährdenden Stoffen gehören und stuft sie entsprechend ihrer Gefährlichkeit ein. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie nun einige grundsätzliche Informationen darüber, was Sie beachten müssen, wenn Sie mit wassergefährdenden Stoffen umgehen.
Externe Links
Nähere Informationen über Eigenverbrauchstankstellen in der Landwirtschaft finden Sie auch auf den Seiten des bayerischen Landesamts für Umwelt unter http://www.lfu.bayern.de/wasser/umgang_mit_wgs/index.htm.
Hier finden Sie eine Übersicht der Sachverständigenorganisationen (SVO), die in Deutschland bzw. in Bayern Prüfungen durchführen dürfen: http://www.lfu.bayern.de/wasser/umgang_mit_wgs/vaws/index.htm.
Merkblatt Lagerung wassergefährdender Stoffe
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns:
Rechtlich:
Markus Neuwald
Tel.: 09181 470- 1191
E-Mail: Kontakt
Fachlich:
Flußmeister Weigandt Marco
Tel.: 09181 470–1262
E-Mail: Kontakt
Fachlich:
Dipl.-Ing (FH) Günter Jobst
Tel.: 09181 470–1288
E-Mail: Kontakt