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Hauskläranlagen / Kleinkläranlagen

Die aktuellen Anforderungen an die Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlagen im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. finden Sie im Amtsblatt des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. Nr. 9 des Jahres 2010. Aus der Bekanntmachung über die Erschließung von Einzelbauvorhaben durch Kleinkläranlagen im genannten Amtsblatt können Sie ersehen, ob ein Anwesen im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. an eine zentrale Kläranlage anzuschließen ist oder noch angeschlossen werden soll oder ob das Abwasser des Anwesens dauerhaft über eine Kleinkläranlage zu entsorgen ist. Im Fall dauerhafter Kleinkläranlagen ist neben einer mechanischen auch eine biologische Reinigungsstufe erforderlich. Wenn das gereinigte Abwasser versickert werden soll, ist ein Nachweis der Sickerfähigkeit des Untergrundes nötig und es sind evtl. (je nach örtlichen Gegebenheiten, insbesondere bei Lage im Karst) weitergehende Anforderungen an die Reinigungsleistung der Abwasserbehandlungsanlage zu stellen. Die Einzelheiten sowie weitere Besonderheiten (z.B. bei Lage im Wasserschutzgebiet etc. oder Entsorgung des Abwassers über den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb) entnehmen Sie bitte dem oben angegebenen Amtsblatt.

Ansprechpartner:
Simbeck Rosalia
Tel.: 09181 470-1275
Fax: 09181 470-6775
E-Mail: Kontakt