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Für Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keine ausreichenden Unterhaltszahlungen erhalten, können Unterhaltsvorschussleistungen bewilligt werden. Der Unterhaltsvorschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.

Buchstabenaufteilung für UVG

A – CL:Frau Lobinger
Cm – J:Herrn Eichenseer
K:Frau Rupp
L – Reh:Herr Schlötterer
Rei – Z:Frau Meier