Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Für Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keine ausreichenden Unterhaltszahlungen erhalten, können Unterhaltsvorschussleistungen bewilligt werden. Der Unterhaltsvorschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.
Buchstabenaufteilung für UVG
A – CL: | Lobinger Gabriele |
Cm – J: | Wimmer Lea |
K: | Rupp Martina |
L – Reh: | Schlötterer Dennis |
Rei – Z: | Meier Annemarie |