Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Wilde Ablagerungen auf Straßen,Wald und Flur (Altpapier,Möbel,Elektrogeräten,Autowracks),ist eine Ordnungswidrigkeit,die mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.Liegt eine Umweltstraftat vor,verfolgt dies die Staatsanwaltschaft weiter.
Ferner ist auch das Behandeln (z.B. Verbrennen) von Abfall verboten und wird gleichermaßen bestraft. Im Landkreis Neumarkt bestehen zahlreiche Entsorgungsmöglichkeiten für verschiedene Abfälle!