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Abfallbeseitigung (Allgemein, wilde Abfallentsorgung)

Wilde Ablagerungen auf Straßen,Wald und Flur (Altpapier,Möbel,Elektrogeräten,Autowracks),ist eine Ordnungswidrigkeit,die mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.Liegt eine Umweltstraftat vor,verfolgt dies die Staatsanwaltschaft weiter.

Ferner ist auch das Behandeln (z.B. Verbrennen) von Abfall verboten und wird gleichermaßen bestraft. Im Landkreis Neumarkt bestehen zahlreiche Entsorgungsmöglichkeiten für verschiedene Abfälle!