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Bienenseuchen

 Anzeige Bienenhaltung:
Gemäß § 1a der Bienenseuchen-Verordnung hat jeder Imker spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Ein Meldeformular finden Sie hier:

Meldeformular Imker

   

 

Amerikanische Faulbrut im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.

Der Sperrbezirk in Mühlhausen vom Mai 2018 konnte aufgehoben werden.

Der Sperrbezirk um Berg konnte im April 2019 aufgehoben werden.

Der Sperrbezirk um Trautmannshofen konnte im April 2019 aufgehoben werden.

Gegenwärtig besteht im Landkreis Neumarkt kein AFB-Sperrbezirk.