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Arzneimittelgesetz

Am 1. April 2014 tritt die 16. Neufassung des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Kraft. Mit diesem Gesetz werden Pflichten für Halter von Masttieren der Tierarten Schwein, Rind, Huhn und Pute eingeführt.

Anfang des Jahres 2023 haben sich diverse Änderungen im Bereich des Arzneimittelrechts und beim Antibiotikaminimierungssystem ergeben.

Erstinformation zur 2023 geänderten Antibiotikadatenerfassung für Rinder- / Schweine-/ Geflügelhalt

Erstinformation zur geänderten Antibiotikadatenerfassung bei Rindern (PDF)

Erstinformation zur geänderten Antibiotikadatenerfassung bei Schweinen (PDF)

Erstinformation zur geänderten Antibiotikadatenerfassung bei Geflügel (PDF)

 

Maßnahmeplan Huhn (PDF)

Maßnahmeplan Pute (PDF)

Maßnahmeplan Rind (PDF)

Maßnahmeplan Schwein (PDF)

Anleitungen Tierarzneimitteldatenbank

Anleitung zur Eingabe antibakteriell wirksamer Substanzen für Tierärzte/benannte Dritte (PDF)

Anleitung zur Mitteilung der Nutzungsart (PDF)

Anleitung zur Eingabe des Tierbestandes und der Bestandsveränderung (PDF)

Anleitung zur Eingabe der „Nullmeldung“(PDF)

Anleitung zur Änderung der Eingabe der Nutzungsart bzw. zur Abmeldung von Nutzungsarten (PDF)

Anleitung Tierhalter jeweils zur Beauftragung Dritter zur Eingabe von Daten in die TAM Datenbank (PDF)

Anleitung und Tierärzte jeweils zur Beauftragung Dritter zur Eingabe von Daten in die TAM Datenbank (PDF)

Anleitung Vorschlag/Übernahme Tierbestand/Bestandsveränderung aus VVVO-Meldung für Rinder PDF

Anleitung zur Einsicht der Therapiehäufigkeit PDF

FAQs für Tierhalter und Tierärzte

FAQs Antibiotikaminimierungskonzept Tierhalter (PDF)

FAQs Antibiotikaverwendungsmeldung Tierarzt (PDF)

 

Link zur Seite www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de