Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
![]() | Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. Tel.: 09181 470-1421 Leiter Veterinäramt:
Hier geht es zu unserer Abteilungsübersicht, |
Wegen häufigen Außendienstterminen bitten wir um vorherige telefonische Terminabsprache
Erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest (Stand 23. November 2022)
Seit dem 21. Oktober 2022 ist der gewerbliche Reiseverkehr zur Abgabe von Nutzgeflügel im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. verboten.
Geflügelpest Allgemeinverfügung Abgabeverbot (PDF, 588 KB, nicht barrierefrei)
Für den Schutz ihres Geflügels müssen aufgrund der Allgemeinverfügung vom 23. November 2022 nun auch die Geflügelhalter mit weniger als 1000 Geflügel erhöhte Maßnahmen gegen eventuelle indirekte Übertragungen der Geflügelpest durch andere Personen, Wildvögel und fremde Gegenstände ergreifen.
Geflügelpest Allgemeinverfügung erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen (PDF, 230 KB, nicht barrierefrei)
Aus diesem Grund sind auch Ausstellungen, Märkte und sonstige Veranstaltungen, bei denen Geflügel und andere Vögel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, im gesamten Landkreis Neumarkt verboten. Weiterhin besteht nun ein Fütterungsverbot für Wildvögel. Die Fütterung der Gartenvögel ist nach wie vor erlaubt.
Wer seine Hühner, Gänse oder Enten noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, kann sich das folgende Formular herunterladen, ausfüllen und dem Veterinäramt zusenden - postalisch, per Fax (09181/470-6921) oder ans Funktionspostfach veterinaeramt@landkreis-neumarkt.de.
Anzeigeformular der Geflügelhaltung (PDF, 58 KB, nicht barrierefrei)