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Diebstahl / Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 

Erforderliche Unterlagen 

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass
      
  • Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
    Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des
    bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug,
    Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
     
  • bei Diebstahl:  Anzeigebestätigung von der Polizei

  • bei Verlust: Es ist erforderlich, dass der Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsbehörde vorspricht und eine Versicherung an Eides Statt über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I abgibt oder
    Abgabe der Versicherung an Eides Statt bei einem Notar und Vorlage des entsprechenden Nachweises bei der Zulassungsbehörde
    (Bei Verlust eines alten Fahrzeugscheins kann ggf. auch eine Verlusterklärung ausreichend sein.)
     
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder
    Nachweis der Betriebserlaubnis
     
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfprotokoll)
    -ggf. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfprotokoll)
     
  • Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular