Diebstahl / Verlust des / der Kennzeichen/s
Sie haben ein/zwei Kennzeichenschild/er verloren oder es wurde Ihnen gestohlen?
Dann muss Ihnen ein neues Kennzeichen zugeteilt werden. Das alte wird sofort gesperrt und zur Fahndung ausgeschrieben, damit kein „Unfug“ in Ihrem Namen angestellt werden kann.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass
- Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug,
Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder
Nachweis der Betriebserlaubnis
- bei Diebstahl: Anzeigebestätigung von der Polizei
- bei Verlust von einem Kennzeichenschild:
Verlusterklärung bei der Polizei oder
Verlusterklärung bei der Zulassungsbehörde
- bei Verlust von zwei Kennzeichenschildern:
Es ist erforderlich, dass der Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsbehörde vorspricht und eine Versicherung an Eides Statt
über den Verlust der Kennzeichenschilder abgibt oder
Abgabe der Versicherung an Eides Statt bei einem Notar und Vorlage des entsprechenden Nachweises bei der Zulassungsbehörde
- das noch vorhandene Kennzeichenschild
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfprotokoll, Stempel im Fahrzeugschein)
-ggf. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfprotokoll)
- Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular