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Diebstahl / Verlust der erteilten Betriebserlaubnis

Sie haben den Nachweis über die Erteilung der Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug verloren. Unter Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche die Zulassungsbehörde ausstellt, können Sie entweder eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis direkt beim Hersteller beantragen oder Sie lassen die Betriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde erteilen. Dazu ist allerdings die Vorlage eines Gutachtens zur Erlangung der Betriebserlaubnis von einem amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass
     
  • Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
    Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug,
    Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
     
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (soweit vorhanden) oder
    Abmeldebescheinigung (Soweit das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde)

  • Eigentumsnachweis, z.B. Kaufvertrag, Rechnung, Schenkung

  • bei Diebstahl:  Anzeigebestätigung von der Polizei
      
  • bei Verlust:  Es ist erforderlich, dass der Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsbehörde vorspricht und eine Versicherung an Eides Statt über den Verlust der Betriebserlaubnis abgibt oder
    Abgabe der Versicherung an Eides Statt bei einem Notar und Vorlage des entsprechenden Nachweises bei der Zulassungsbehörde

  • Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis von einem amtlich anerkannten Sachverständigen

  • ggf. Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfprotokoll, Stempel im Fahrzeugschein)
     
  • ggf. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfprotokoll)
     
  • Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw.
    des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular