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Umschreibung von außerhalb des Landkreises ohne Halterwechsel / Zuzug ohne Änderung der Kennzeichen

Ab 01.01.2015

Besteht die Möglichkeit des Kennzeichenbeibehalts, jedoch nur bei:

- Umschreibungen von zugelassenen Fahrzeugen
- Fahrzeughalter muss gleich bleiben


Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebescheinigung oder Reisepass mit Meldebescheinigung 
     
  • bei ausländischen Mitbürgern: Ausweis und Meldebescheinigung 
     
  •  bei juristischen Personen: 

    Firmen:  Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) 

    Vereine:  Vereinsregisterauszug, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
      
    GbR: Gesellschaftsvertrag, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person lt. Vertrag
      
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
      
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II nicht zwingend erforderlich, außer bei Fahrzeugpapieren die vor dem 30.09.2005 ausgestellt wurden
      
  • Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung)
      
  • das bzw. die amtliche/n Kennzeichen
      
  • Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular 
      
  • Vollmacht für Beauftragten, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) Formular
      
  • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (Plaketten alleine reichen nicht!)