Tageszulassung (fabrikneues Fahrzeug) - Gültig ab 01.09.2023
Die Tageszulassung ist eine Neuzulassung mit anschließender Außerbetriebssetzung. Der Verkehr auf öffentlichen Straßen ist nur am Tag der Tageszulassung mit ungestempelten zugewiesenen Kennzeichen und dem zulassungsrechtlichen Bescheid möglich.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass
- Zulassung auf juristische Personen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug usw.,
Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Herstellerbrief (soweit vorhanden) und
Übereinstimmungsbescheinigung/CoC-Papier (Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung)
oder
Datenbestätigung des Herstellers (Fahrzeug mit nationaler Typgenehmigung) oder
Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Erlangung der Betriebserlaubnis (Fahrzeug mit Einzelgenehmigung)
- Soweit die Zulassungsbescheinigung Teil II/Herstellerbrief nicht vorhanden ist.
- Nachweis der Verfügungsberechtigung, z.B. Kaufvertrag, Rechnung
- Das Fahrzeug ist durch Vorführung bei der Zulassungsbehörde bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur identifizieren. Eine entsprechende Bestätigung ist vorzulegen.
- Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung)
- ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten und
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Formular
- Beantragung einer Steuerbefreiung, z.B. für Land- und Forstwirtschaft
Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mit Anlage und
Einheitswertbescheid
- Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular