Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
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Sie können ein Fahrzeug auch für einen bestimmten, regelmäßig wiederkehrenden Zeitraum zulassen. Fahren dürfen Sie dann immer vom jeweiligen Monatsersten bis zum jeweiligen Monatsletzten. Den Zeitraum können Sie wählen zwischen mindestens zwei und maximal 11 Monaten, z.B. Dezember bis Januar (01.12.-31.01.), Februar bis Dezember (01.02.-31.12.). Außerhalb der von Ihnen gewählten Saison, dürfen Sie das Fahrzeug aber weder fahren noch auf öffentlichen Straßen und Plätzen parken.
Der Vorteil bei der Saisonzulassung ist, dass Sie für eine vorübergehende Stillegung (z.B. Winter) und die darauf folgende Wiederanmeldung (z.B. Frühjahr) nicht mehr zur Zulassungsstelle müssen. Sie können also bares Geld sparen und zwar € 16,30 Zulassungsgebühren je Saison. Von dem Zeitaufwand durch die Besuche bei uns ganz zu schweigen.
Das Finanzamt berechnet die Kfz-Steuer auch nach der Saison. Bei Ihrer Versicherung sollten Sie sich erkundigen, wie viel Sie durch diese Zulassungsart im Vergleich zur dauernden Ab- und Anmelderei sparen können.
Die Termine zur Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Abgasuntersuchung (AU) laufen weiter. Fällt aber nun ein solcher Termin in die Zeit der "Ruhephase", dann müssen Sie ihn sofort zu Beginn der Saison nachholen. Beispiel: Ihre Saison: April bis Oktober; Termin für die nächste HU wäre im November; also nachholen im März.