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Zuteilung / Änderung / Löschung eines Saisonkennzeichnes

Ihr Fahrzeug war bisher für das ganze Jahr zugelassen. Sie wollen nun, dass es nur noch für einen Teil des Jahres, z.B. von April bis September, zugelassen ist bzw. den bisherigen Saisonzeitraum ändern oder löschen. Der Saisonzeitraum muss mindestens 2 Monate und darf höchstens 11 Monate umfassen.


Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass
     
  • Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
    Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug,
    Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
     
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder  Betriebserlaubnis
     
  • Versicherungsbestätigung für Saisonkennzeichen
    (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung)

  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfprotokoll, Stempel im Fahrzeugschein)
    -ggf. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfprotokoll)
     
  • Kennzeichenschilder
     
  • ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten und
    Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Formular
     
  • Beantragung einer Steuerbefreiung, z.B. für Land- und Forstwirtschaft
    Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mit Anlage und
    Einheitswertbescheid
     
  • Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular