Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Das Kennzeichen darf nur an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler zur Verwendung bei Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten ausgegeben werden.
Wichtig:
Da vor der Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens zuerst der Sachverhalt und die tatsächliche Notwendigkeit überprüft werden müssen, ist es grundsätzlich notwendig, dass Sie vor der Antragstellung bei der Zulassungsbehörde vorsprechen.
Erforderliche Unterlagen: