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Rotes Dauerkennzeichen

Das Kennzeichen darf nur an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler zur Verwendung bei Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten ausgegeben werden.
 

Wichtig:
Da vor der Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens zuerst der Sachverhalt und die tatsächliche Notwendigkeit überprüft werden müssen, ist es grundsätzlich notwendig, dass Sie vor der Antragstellung bei der Zulassungsbehörde vorsprechen.

 Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass
     
  • Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
    Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug,
    Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
     
  • schriftlicher Zulassungsantrag

  • Versicherungsbestätigung für Rotes Dauerkennzeichen
    (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung)
     
  • Führungszeugnis (Behördenauskunft): muss bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden
     
  • Verkehrszentralregisterauszug: fordert die Zulassungsbehörde für Sie an
     
  • Gewerbezentralregisterauszug: fordert die Zulassungsbehörde für Sie an
     
  • ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten und Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Formular