Oldtimer Zulassung - Rotes Dauerkennzeichen
Sie möchten mit Ihrem/n Oldtimer/n an Veranstaltungen teilnehmen, welche der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Das Kennzeichen darf auch für Probe- und Überführungsfahrten, sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung verwendet werden.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift o d e r Reisepass
- Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug,
Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
- schriftlicher Zulassungsantrag
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugbrief, Fahrzeugbeschreibung, Datenblatt
- Gutachten nach § 23 StVZO (sog. „Oldtimergutachten“)
- Versicherungsbestätigung für Rotes Dauerkennzeichen
(7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung)
- Führungszeugnis (Behördenauskunft): muss bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden
- Verkehrszentralregisterauszug: fordert die Zulassungsbehörde für Sie an
- ggf. Kennzeichenschilder (Soweit das Fahrzeug noch zugelassen ist.
- ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten u n d
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Formular
- Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular