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Oldtimer Zulassung - Rotes Dauerkennzeichen

Sie möchten mit Ihrem/n Oldtimer/n an Veranstaltungen teilnehmen, welche der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Das Kennzeichen darf auch für Probe- und Überführungsfahrten, sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung verwendet werden.

 
Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift   o d e r   Reisepass

  • Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
    Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug,
    Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
     
  • schriftlicher Zulassungsantrag
     
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
     
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugbrief, Fahrzeugbeschreibung, Datenblatt
     
  • Gutachten nach § 23 StVZO (sog. „Oldtimergutachten“)
     
  • Versicherungsbestätigung für Rotes Dauerkennzeichen
    (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung)
     
  • Führungszeugnis (Behördenauskunft): muss bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden
     
  • Verkehrszentralregisterauszug: fordert die Zulassungsbehörde für Sie an
     
  • ggf. Kennzeichenschilder (Soweit das Fahrzeug noch zugelassen ist.
     
  • ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten   u n d
    Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Formular
      
  • Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular