Oldtimer Zulassung - Historisches Kennzeichen (H)
Ihr Fahrzeug ist vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen, entspricht weitestgehend dem Originalzustand, ist in einem guten Erhaltungszustand und dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes? Dann kann für Ihr Fahrzeug ein historisches Kennzeichen zugeteilt werden, z.B. NM – AA 10 H.
Erforderliche Unterlagen:
- formloser Antrag
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift o d e r Reisepass
- Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug,
Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) o d e r
Abmeldebescheinigung (Soweit das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) o d e r
Nachweis der Betriebserlaubnis o d e r
Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO
- Gutachten nach § 23 StVZO, sog. „Oldtimergutachten“
- Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung), nur wenn das Fahrzeug bisher abgemeldet war oder nun auf einen anderen Halter zugelassen wird
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfprotokoll, Stempel im Fahrzeugschein)
-ggf. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfprotokoll)
- ggf. bisherige Kennzeichenschilder (Soweit das Fahrzeug noch zugelassen ist.)
- ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten u n d
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Formular
- Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular