Logo Landkreis Neumarkt - zur Startseite

Oldtimer - Allgemeine Informationen

Es gibt in Deutschland zwei Arten von Oldtimern-Zulassungen. Entscheidend ist das Alter des Fahrzeugs (30 Jahre). Sie entscheiden selbst, wie sie mit einem Oldtimer "raus" auf die Straße dürfen. Denn Sie können Oldtimer auch ganz regulär zulassen als Ganzjahres- oder als Saisonzulassung.

1. Das historische Kennzeichen (z.B. NM-AA 10 H) 

Das "H" steht für historisch. Vom Gesetzeszweck her wird der Oldtimer "vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts eingesetzt". Die Hauptuntersuchung findet normal statt, also z.B. alle 2 Jahre bei PKW und Motorrad. Eine Saisonzulassung geht leider nicht; sie müssten dann ggf. bei uns zur vorübergehenden Stilllegung (z.B. über den Winter) vorbeikommen.

Voraussetzungen: 
Das Fahrzeug ist vor 30 Jahren erstmalig zugelassen worden und es "dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes".
Das Fahrzeug unterliegt der Zulassungspflicht und es muss eine gültige Betriebserlaubnis/Fahrzeugbrief haben. Wenn Sie also z.B. einen schon seit Jahrzehnten außer Betrieb gesetzten Urkäfer (ohne Fahrzeugpapiere) finden, muss er erst eine neue Betriebserlaubnis erhalten. Es wird immer auch ein Oldtimer-Gutachten fällig, bevor Sie in den Genuss der steuerlichen Vorteile (46,00 € für Motorrad bzw. 191,00 € für andere Fahrzeuge) kommen können.

Nachteil: 
Das Kennzeichen gilt nur für ein Fahrzeug im Gegensatz zu dem roten Dauerkennzeichen für Oldtimer.
Hinweispfeil  Was brauchen Sie zur Zulassung?

 

2. Das rote Dauerkennzeichen (z.B. NM-07000 = Wechselkennzeichen)

Das Fahrzeug ist mindestens 30 Jahre alt und es handelt sich um eine technische Rarität, die durch eine gutachterliche TÜV-Stellungnahme zur Oldtimer-Eigenschaft zu belegen ist.

Nachteil: 
Hier gibt es einige Beschränkung bei der Nutzung

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des "kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen.
  • An- und Abfahrten zu und von solchen Veranstaltungen
  • Prüfungsfahrten durch Dekra und TÜV etc.
  • Probefahrten zum Zweck der Feststellung bzw. des Nachweises der Gebrauchsfähigkeit Überführungsfahrten, um das Fahrzeug zu einem anderen Ort zu bringen (z.B. Überwinterung etc.)
  • Fahrten zu Werkstätten (Reparaturen und Wartung)


Sämtliche Fahrten sind in einem speziellen Fahrtenbuch zu dokumentieren, das Sie von uns zum Selbstkostenpreis erhalten können.
Die Benutzung des Oldtimers für Freizeitfahrten oder für den Weg zur täglichen Arbeit etc. ist also nicht zulässig und kann auch von der Versicherung nicht gedeckt sein.
 
Vorteil: 
Sie haben beispielsweise drei Oldtimer. Dann können Sie sogar nur ein Kennzeichen beantragen, mit dem Sie die Fahrzeuge wechselweise ausstatten können. Auch hier zahlen Sie nur für ein Kennzeichen die Kfz-Steuer von 46,00 € für ein Motorrad bzw. 191,00 € für andere Fahrzeuge.
Hinweispfeil  Was brauchen Sie zur Zulassung?
 

3. Reguläre Zulassung

Sie können Ihren Oldtimer natürlich auch regulär oder für eine bestimmte Saison des Jahres zulassen.

Vorteil:

Sie sind bei der Benutzung Ihres Oldtimers an gar nichts gebunden. Beachten Sie bitte, dass dann aber auch die normale Kfz-Steuer festgesetzt wird!