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Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug)

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass
      
  • Zulassung auf juristische Personen:
    Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug usw.,
    Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
     
  • Zulassungsbescheinigung Teil II/Herstellerbrief (soweit vorhanden) und 
    Übereinstimmungsbescheinigung/CoC-Papier (Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung)   
    oder
    Datenbestätigung des Herstellers (Fahrzeug mit nationaler Typgenehmigung) oder
    Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Erlangung der Betriebserlaubnis (Fahrzeug mit Einzelgenehmigung)
     
  • Soweit die Zulassungsbescheinigung Teil II/Herstellerbrief nicht vorhanden ist.
    • Nachweis der Verfügungsberechtigung, z.B. Kaufvertrag, Rechnung
    • Das Fahrzeug ist durch Vorführung bei der Zulassungsbehörde bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur identifizieren. Eine entsprechende Bestätigung ist vorzulegen.

  • Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung)

  • ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten und
    Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Formular

  • Beantragung einer Steuerbefreiung, z.B. für Land- und Forstwirtschaft
    Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mit Anlage und
    Einheitswertbescheid

  • Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular