Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug)
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass
- Zulassung auf juristische Personen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug usw.,
Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Herstellerbrief (soweit vorhanden) und
Übereinstimmungsbescheinigung/CoC-Papier (Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung)
oder
Datenbestätigung des Herstellers (Fahrzeug mit nationaler Typgenehmigung) oder
Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Erlangung der Betriebserlaubnis (Fahrzeug mit Einzelgenehmigung)
- Soweit die Zulassungsbescheinigung Teil II/Herstellerbrief nicht vorhanden ist.
- Nachweis der Verfügungsberechtigung, z.B. Kaufvertrag, Rechnung
- Das Fahrzeug ist durch Vorführung bei der Zulassungsbehörde bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur identifizieren. Eine entsprechende Bestätigung ist vorzulegen.
- Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung)
- ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten und
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Formular
- Beantragung einer Steuerbefreiung, z.B. für Land- und Forstwirtschaft
Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mit Anlage und
Einheitswertbescheid
- Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular
Gebühren:
Gegebenenfalls fallen zusätzlich Gebühren an