Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Das Kurzzeitkennzeichen wird nur für 5 Tage ausgegeben und ist ab Tag der Antragstellung gültig.
Erforderliche Unterlagen:
Voraussetzungen
Das Fahrzeug muss bei der Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens bereits bekannt sein. Es muss eine Betriebserlaubnis und eine gültige Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung vorliegen. Darüber hinaus muss es in einem verkehrssicheren Zustand sein.
Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis
Ein Kurzzeitkennzeichen kann nur zur Durchführung einer Fahrt zur Erlangung einer Betriebserlaubnis zur einer Begutachtungsstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk durchgeführt werden.
Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung
Ein Kurzzeitkennzeichen kann nur zur Durchführung folgender Fahrten zugeteilt werden:
» Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft werden.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf ein Kurzzeitkennzeichen hat bei der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes des Antragstellers, bei Firmen des Betriebssitzes oder des Standortes des Fahrzeuges, nachgewiesen durch Kaufvertrag zu erfolgen.
Das Kurzzeitkennzeichen ist im Bereich der Fahrzeugzulassungsverordnung gültig. Fahrten ins Ausland sollten mit den zuständigen Behörden im Ausland abgeklärt werden