Einfuhr eines Neufahrzeuges aus einem EU-Staat
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass
- Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug,
Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
- vollständige ausländische Zulassungsdokumente (soweit vorhanden) und/oder
Übereinstimmungsbescheinigung/CoC-Papier (Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung) oder
Datenbestätigung des Herstellers (Fahrzeug mit deutscher Typgenehmigung) oder
Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Erlangung der
Betriebserlaubnis (Fahrzeug mit Einzelgenehmigung)
- Nachweis der Verfügungsberechtigung, z.B. Kaufvertrag, Rechnung
- Bestätigung des Importeurs oder Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug ohne Erstzulassung handelt und dass für dieses Fahrzeug noch keine nationalen Zulassungsdokumente (Herstellerbrief) bestehen
- Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung)
- Umsatzsteuererklärung / Bescheinigung des Importeurs oder Händlers über die Versteuerung / Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Das Fahrzeug ist durch Vorführung bei der Zulassungsbehörde, bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur oder bei einer anerkannten AU-Werkstatt zu identifizieren. Eine entsprechende Bestätigung ist vorzulegen.
- ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten und
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Formular
- Beantragung einer Steuerbefreiung, z.B. für Land- und Forstwirtschaft Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mit Anlage und
Einheitswertbescheid
- Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular