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Einfuhr eines Neufahrzeuges aus einem EU-Staat

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass
     
  • Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
    Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug,
    Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
      
  • vollständige ausländische Zulassungsdokumente (soweit vorhanden) und/oder
    Übereinstimmungsbescheinigung/CoC-Papier (Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung) oder
    Datenbestätigung des Herstellers (Fahrzeug mit deutscher Typgenehmigung) oder
    Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Erlangung der
    Betriebserlaubnis (Fahrzeug mit Einzelgenehmigung)
      
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung, z.B. Kaufvertrag, Rechnung
      
  • Bestätigung des Importeurs oder Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug ohne Erstzulassung handelt und dass für dieses Fahrzeug noch keine nationalen Zulassungsdokumente (Herstellerbrief) bestehen
     
  • Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung)
     
  • Umsatzsteuererklärung / Bescheinigung des Importeurs oder Händlers über die Versteuerung / Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
     
  • Das Fahrzeug ist durch Vorführung bei der Zulassungsbehörde, bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur oder bei einer anerkannten AU-Werkstatt zu identifizieren. Eine entsprechende Bestätigung ist vorzulegen.
     
  • ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten und
    Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Formular
     
  • Beantragung einer Steuerbefreiung, z.B. für Land- und Forstwirtschaft Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mit Anlage und
    Einheitswertbescheid
     
  • Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular