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Einfuhr eines Neufahrzeuges aus einem Drittstaat

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass
     
  • Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
    Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug,
    Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
     
  • vollständige ausländische Zulassungsdokumente (soweit vorhanden) und/oder
    Übereinstimmungsbescheinigung/CoC-Papier (Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung) oder
    Datenbestätigung des Herstellers (Fahrzeug mit deutscher Typgenehmigung) oder
    Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Erlangung der Betriebserlaubnis (Fahrzeug mit Einzelgenehmigung)
     
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung, z.B. Kaufvertrag, Rechnung
      
  • Bestätigung des Importeurs oder Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug ohne Erstzulassung handelt und dass für dieses Fahrzeug noch keine nationalen Zulassungsdokumente (Herstellerbrief) bestehen
     
  • Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung)
     
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls
     
  • Das Fahrzeug ist durch Vorführung bei der Zulassungsbehörde, bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur oder bei einer anerkannten AU-Werkstatt zu identifizieren. Eine entsprechende Bestätigung ist vorzulegen.
     
  • ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten und
    Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Formular
     
  • Beantragung einer Steuerbefreiung, z.B. für Land- und Forstwirtschaft Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mit Anlage und
    Einheitswertbescheid
     
  • Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw.des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular 

Gebühren:

  • 27,00 Euro Grundgebühr

Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Gebühren:

  • 13,80 Euro Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • 15,30 Euro Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II zur Bank,Leasing-Geber, usw.
  • 2,60 Euro Vorwegreservierung eines Wunschkennzeichens
  • 10,20 Euro Zuteilung eines Wunschkennzeichens
  • 15,30 Euro Erfassung der Fahrzeugtechnik
  • 10,20 Euro Zuteilung eines Wunschkennzeichens
  • 55,60 Euro Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV
  • 25,00 Euro Ausnahme von FZV / StVZO
  • 0,30 Euro je Dokumentenklebesiegel
  • 5,00 Euro Feinstaubplakette