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Einfuhr eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem Drittland

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass
     
  • Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
    Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug,
    Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en

  • vollständige ausländische Zulassungsdokumente
     
  • zusätzlich vorzulegende Unterlagen:
     
    • Übereinstimmungsbescheinigung/CoC-Papier (Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung)
    • Nachweis einer deutschen Betriebserlaubnis (Datenbestätigung des Herstellers, alter deutscher Fahrzeugbrief)
    • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Erlangung der Betriebserlaubnis (Fahrzeug mit Einzelgenehmigung)
       
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung, z.B. Kaufvertrag, Rechnung
      
  • ggf. Nachweis über die Abmeldung im Ausland, z.B. Abmeldebescheinigung

  • ggf. ausländische Kennzeichenschilder (Soweit das Fahrzeug noch zugelassen ist.)

  • Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung)
     
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfprotokoll),
    -ggf. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfprotokoll)

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls

  • ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten und
    Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Formular

  • Beantragung einer Steuerbefreiung, z.B. für Land- und Forstwirtschaft Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mit Anlage und
    Einheitswertbescheid

  • Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw.des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular