Einfuhr eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem Drittland
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass
- Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug,
Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
- vollständige ausländische Zulassungsdokumente
- zusätzlich vorzulegende Unterlagen:
- Übereinstimmungsbescheinigung/CoC-Papier (Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung)
- Nachweis einer deutschen Betriebserlaubnis (Datenbestätigung des Herstellers, alter deutscher Fahrzeugbrief)
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Erlangung der Betriebserlaubnis (Fahrzeug mit Einzelgenehmigung)
- Nachweis der Verfügungsberechtigung, z.B. Kaufvertrag, Rechnung
- ggf. Nachweis über die Abmeldung im Ausland, z.B. Abmeldebescheinigung
- ggf. ausländische Kennzeichenschilder (Soweit das Fahrzeug noch zugelassen ist.)
- Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfprotokoll),
-ggf. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfprotokoll)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls
- ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten und
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Formular
- Beantragung einer Steuerbefreiung, z.B. für Land- und Forstwirtschaft Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mit Anlage und
Einheitswertbescheid
- Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw.des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular