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Ausfuhrkennzeichen für Gebrauchtfahrzeuge

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift   o d e r    Reisepass
     
  • Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
    Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug, Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)   o d e r
    Nachweis der Betriebserlaubnis
     
  • Versicherungsbestätigung für ein Ausfuhrkennzeichen 
       
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
    - ggf. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung
     
  • ggf. bisherige Kennzeichenschilder (Soweit das Fahrzeug noch zugelassen ist.)

  • Wenn für das Fahrzeug bereits ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt war, ist das Fahrzeug vorzuführen.
      
  • ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten   u n d
    Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Formular
      
  • Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw.
    des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular