Ausfuhrkennzeichen für Gebrauchtfahrzeuge
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift o d e r Reisepass
- Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug, Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) o d e r
Nachweis der Betriebserlaubnis
- Versicherungsbestätigung für ein Ausfuhrkennzeichen
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- ggf. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung
- ggf. bisherige Kennzeichenschilder (Soweit das Fahrzeug noch zugelassen ist.)
- Wenn für das Fahrzeug bereits ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt war, ist das Fahrzeug vorzuführen.
- ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten u n d
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Formular
- Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw.
des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular