Ausfuhrkennzeichen für ein fabrikneues Fahrzeug
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass
- Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug,
Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Herstellerbrief (soweit vorhanden) und/oder
Übereinstimmungsbescheinigung/CoC-Papier (Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung) oder
Datenbestätigung des Herstellers (Fahrzeug mit nationaler Typgenehmigung) oder
Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Erlangung der
Betriebserlaubnis (Fahrzeug mit Einzelgenehmigung)
- Soweit die Zulassungsbescheinigung Teil II/Herstellerbrief nicht vorhanden ist:
- Nachweis der Verfügungsberechtigung, z.B. Kaufvertrag, Rechnung
- Das Fahrzeug ist durch Vorführung bei der Zulassungsbehörde zu identifizieren.
- Versicherungsbestätigung für ein Ausfuhrkennzeichen
- ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten und
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.
- Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw.
des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular