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Ausfuhrkennzeichen für ein fabrikneues Fahrzeug

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass
      
  • Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
    Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug,
    Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
      
  • Zulassungsbescheinigung Teil II/Herstellerbrief (soweit vorhanden) und/oder
    Übereinstimmungsbescheinigung/CoC-Papier (Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung) oder
    Datenbestätigung des Herstellers (Fahrzeug mit nationaler Typgenehmigung) oder
    Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Erlangung der
    Betriebserlaubnis (Fahrzeug mit Einzelgenehmigung)
     
  • Soweit die Zulassungsbescheinigung Teil II/Herstellerbrief nicht vorhanden ist:
    • Nachweis der Verfügungsberechtigung, z.B. Kaufvertrag, Rechnung
       
  • Das Fahrzeug ist durch Vorführung bei der Zulassungsbehörde zu identifizieren.
     
  • Versicherungsbestätigung für ein Ausfuhrkennzeichen
     
  • ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten und
    Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.
     
  • Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw.
    des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular