Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Seit 01.01.1999 ist das neue Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten. Seit diesem Datum ist es möglich, den neuen EU-Kartenführerschein im Umtausch zu erhalten. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist im gesamten EU-Bereich gültig.
Alle Kraftfahrzeuge, die Sie mit dem bisherigen Führerschein fahren dürfen, können Sie auch nach dem Umtausch mit dem neuen Führerschein fahren (Besitzstandswahrung)!
Wie bereits durch die Medien veröffentlicht, müssen Inhaber von alten Führerscheinen, diese in einem aktuellen EU-Karten Führerschein umtauschen.
Wegen der großen Anzahl von noch im Umlauf befindlichen Altführerscheinen ist es notwendig den Umtausch gestaffelt nach Geburtsjahr der Inhaber abzuwickeln.
Alle wichtigen Informationen sind im Merkblatt (PDF) aufgeführt.
Informationen zum Umtausch von alten Führerscheinen
Erforderliche Unterlagen:
Gebühr: