Logo Landkreis Neumarkt - zur Startseite

Prüfungsfreie Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis

1. Mitgliedstaaten der EU und ihnen gleichgestellten Staaten (Anlage 11 FeV)
 
Den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellte Staaten sind zur Zeit:
Andorra, Estland, Französisch Polynesien, Guernsey, Insel Man, Israel, Japan, Jersey, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Monaco, Neukaledonien, Polen, Republik Korea, San Marino, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Ungarn, Taiwan (Fahrerlaubnisse, die im tatsächlichen Herrschaftsbereich der Behörden in Taiwan erteilt wurden. Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan)

US-Bundesstaaten:
Alabama, Arizona, Arkansas, Colorado,  Connecticut, Delaware, District of Columbia, Florida, Idaho, Illinois, Indiana, Kansas, Kentucky, Louisiana, Massachusetts, Michigan, Mississippi, Missouri, Nebraska, New Mexico, North Carolina, Ohio, Oregon, Pensylvania, Puerto Rico, South Carolina, South Dakota, Tennessee, Utah, Verginia, West Virginia, Wisconsin, Wyoming

Kanadische Provinzen:
Alberta, British Columbia, Manitoba, New Brunswick, New Foundland, Northwest Territories, Nova Scotia, Ontario, Prince Edward Island, Quebec, Sasketatchewan, Yakon

Erforderliche Unterlagen: 

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
     
  • Bestätigung der Gemeinde auf dem Antragsformular (Führungszeugnis)
     
  • Ausweispapiere (gültigen Personalausweis oder Reisepass)
     
  • 1 biometrisches Lichtbild
     
  • evtl. Übersetzung des ausländischen Führerscheins (z.B. vom ADAC)
     
  • Original des ausländischen nationalen Führerscheins
     
  • Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes und eine Erklärung, dass die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist (Vordruck bei der Führerscheinstelle erhältlich)
     
  • eine Bescheinigung über die erstmalige Begründung eines ständigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland


Gebühr: 29,90 Euro bei Probezeit 30,70 €

 

Formular
 

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis mit Ablegung einer Theorie- und einer praktischen Prüfung ohne Mindeststunden

2. Sonstige Staaten/Drittstaaten

Erforderliche Unterlagen
 

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
      
  • Bestätigung der Gemeinde auf dem Antragsformular (Führungszeugnis)
      
  • Ausweispapiere (gültigen Personalausweis oder Reisepass) und Registrierschein (original), falls vorhanden
     
  • 1 biometrisches Lichtbild
     
  • evtl. Übersetzung des ausländischen Führerscheins (z.B. vom ADAC)
      
  • Original des ausländischen nationalen Führerscheins
     
  • Sehtestbescheinigung
      
  • Bescheinigung über Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort bzw. über Ausbildung in Erster Hilfe bei Erteilung der KLasse C; CE
     
  • bei Klasse C, CE ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand
      
  • Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes und eine Erklärung, dass die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist (Vordruck bei der Führerscheinstelle erhältlich)
      
  • eine Bescheinigung über die erstmalige Begründung eines ständigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

 

Gebühr: 37,50 Euro bei Probezeit 38,30 €

 

Formular