Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis
Prüfungsfreie Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis
Die Bundesrepublik hat mit einigen Staaten ein Abkommen über erleichterte Bedingungen zur Fahrerlaubnisumschreibung geschlossen. Diese Verträge können hinsichtlich Prüfungsumfang (prüfungsfrei, theoretische und/oder praktische Führerscheinprüfung) und Klassenumfang (alle Klassen, nur Klasse B) variieren. Sollten die erleichterten Umschreibbedingungen nur für eine Klasse gelten, sind zur Umschreibung der anderen Klassen die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Umschreibung aus Drittstaaten zu erfüllen.
Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis (Anlage FeV)
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Bestätigung der Gemeinde auf dem Antragsformular (Führungszeugnis)
- Ausweispapiere (gültigen Personalausweis oder Reisepass)
- 1 biometrisches Lichtbild
- evtl. Übersetzung des Führerscheins mit Klassifizierung (ADAC oder öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer), wenn der Führerschein nicht auf deutsch oder englisch Sprache ist oder wenn die Daten auf dem Führerschein nicht nach EU-Richtlinien verarbeitet werden können.
- Original des ausländischen nationalen Führerscheins
- Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes und eine Erklärung, dass die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist (Vordruck bei der Führerscheinstelle erhältlich)
- eine Bescheinigung über die erstmalige Begründung eines ständigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland
Formular
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis mit Ablegung einer Theorie- und einer praktischen Prüfung ohne Mindeststunden
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem nicht in Anlage 11 FeV genannten Staat (Drittstaat)
Begründen Sie einen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, benötigen Sie grundsätzlich spätestens nach Ablauf von sechs Monaten eine deutsche Fahrerlaubnis. Achtung: Die Teilnahme am Straßenverkehr nach Ablauf von sechs Monaten wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft. Für die Umschreibung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem sog. Drittstaat in eine deutsche Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse ablegen. Da Sie bei der praktischen Prüfung von einem Fahrlehrer begleitet werden müssen, ist die Anmeldung bei einer Fahrschule erforderlich. Eine Ausbildung (Theoriestunden, Pflichtfahrstunden) ist grundsätzlich nicht notwendig. Bitte beachten Sie, dass eine bereits abgelaufene Fahrerlaubnis nicht mehr umgeschrieben werden kann. Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Bestätigung der Gemeinde auf dem Antragsformular (Führungszeugnis)
- Ausweispapiere (gültigen Personalausweis oder Reisepass) und Registrierschein (original), falls vorhanden
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (Fronatlansicht)
- evtl. Übersetzung des ausländischen Führerscheins (z.B. vom ADAC)
- Original des ausländischen nationalen Führerscheins
- Sehtestbescheinigung
- Bescheinigung über Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort bzw. über Ausbildung in Erster Hilfe bei Erteilung der KLasse C; CE
- bei Klasse C, CE ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand
- Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes und eine Erklärung, dass die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist (Vordruck bei der Führerscheinstelle erhältlich)
- eine Bescheinigung über die erstmalige Begründung eines ständigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland
Kosten:
- Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: ca. 30 Euro
- Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: ca. 45 Euro
- ggf. Auszug aus dem Bundeszentralregister oder sonstige Unterlagen (z. B. ärztliche Zeugnisse)
Formular