Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Voraussetzungen:
Klasse | bei Ersterteilung | bei Verlängerung |
Taxi |
| ärztliche Untersuchung bei einem Arzt nach Wahl (ab Vollendung des 60. Lebensjahres: medizinisch-psychiatrisches bzw. arbeits-, betriebsmedizinisches Gutachten) |
Mietwagen |
| ärztliche Untersuchung bei einem Arzt nach Wahl (ab Vollendung des 60. Lebensjahres: medizinisch-psychiatrisches bzw. arbeits-, betriebsmedizinisches Gutachten) |
PKW für Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen |
| ärztliche Untersuchung bei einem Arzt nach Wahl (ab Vollendung des 60. Lebensjahres: mmedizinisch-psychiatrisches bzw. arbeits-, betriebsmedizinisches Gutachten) |
im Linienverkehr |
| ärztliche Untersuchung bei einem Arzt nach Wahl (ab Vollendung des 60. Lebensjahres: medizinisch-psychiatrisches bzw. arbeits-, betriebsmedizinisches Gutachten) |
Mindestalter: 21 Jahre
Vorgang | Unterlagen |
bei Ersterteilung |
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bei Verlängerung |
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Erneute Erteilung (falls Fahrgastbeförderungsschein noch nicht länger als 2 Jahre abgelaufen) |
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Sollten für die Bearbeitung Ihres Antrages weitere Unterlagen erforderlich sein, erhalten Sie von uns eine entsprechende Aufforderung.
Gebühren:
Vorgang | Gebühren |
Ersterteilung mit MPU | 37,50 Euro |
Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer | 32,90 Euro |
Erneute Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit: (ist möglich innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit ohne Erfordernis der Voraussetzungen wie bei der Ersterteilung) | 37,50 Euro |
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die obenstehenden Angaben erheben, insbesondere bei Sonder- und Ausnahmefällen, keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind ohne Gewähr.