Ersatz Führerschein
(bei Verlust bzw. Unbrauchbarkeit)
Dieser muss beantragt werden, wenn das Original in Verlust geraten bzw. unbrauchbar geworden ist.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (Fronatlaufnahme)
- Versicherung an Eides Statt (nur bei Verlust)
Bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins, ist - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.
Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde
- Diebstahlanzeige der Polizei (nur bei Diebstahl)
Bei Diebstahl des Führerscheins ist gegebenenfalls zusätzlich die Anzeige der Polizei vorzulegen
- unbrauchbar gewordener Führerschein (bei Unbrauchbarkeit)
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (nur wenn Führerschein nicht durch Landratsamt Neumarkt ausgestellt
Kosten:
34,30 Euro Gebühr für die Antragsbearbeitung und Ausstellung des neuen Führerscheins (bei Verlust)
30,70 Euro zusätzlich für die Versicherung an Eides statt
25,30 Euro Gebühr für die Antragsbearbeitung und Ausstellung des neuen Führerscheins (bei Unbrauchbarkeit).
Formular