Logo Landkreis Neumarkt - zur Startseite

Ersatz Führerschein

(bei Verlust bzw. Unbrauchbarkeit)

Dieser muss beantragt werden, wenn das Original in Verlust geraten bzw. unbrauchbar geworden ist.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines
     
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
     
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (Fronatlaufnahme)
     
  • Versicherung an Eides Statt (nur bei Verlust)
    Bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins, ist - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.

    Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde
  • Diebstahlanzeige der Polizei (nur bei Diebstahl)
    Bei Diebstahl des Führerscheins ist gegebenenfalls zusätzlich die Anzeige der Polizei vorzulegen
  • unbrauchbar gewordener Führerschein (bei Unbrauchbarkeit)
     
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (nur wenn Führerschein nicht durch Landratsamt Neumarkt ausgestellt

 Kosten:

  • 34,30 Euro Gebühr für die Antragsbearbeitung und Ausstellung des neuen Führerscheins (bei Verlust)

  • 30,70 Euro zusätzlich für die Versicherung an Eides statt

  •  25,30 Euro Gebühr für die Antragsbearbeitung und Ausstellung des neuen Führerscheins (bei Unbrauchbarkeit).

 

 Formular