Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 2, müssen die Fahrerlaubnis rechtzeitig vor dem 50. Geburtstag verlängern.
Inhaber von Führerscheinen der Klasse 2, die im Verlauf des Jahres 50 Jahre alt werden, müssen ihre Fahrerlaubnis noch vor dem 50. Geburtstag verlängern lassen und diese in den neuen EU-Führerschein umtauschen. Sie sollten dies rechtzeitig beantragen (nach Möglichkeit zwei bis drei Monate) vor dem jeweiligen 50. Geburtstag.
LKW-Fahrer der Klasse 3 müssen ebenfalls ab dem 50. Geburtstag den in die KLasse CE fallenden Berechtigungsteil ihrer Fahrerlaubnis verlängern lassen, wenn diese
führen.
Weitere Auskünfte und sämtliche benötigte Vordrucke erhalten Sie beim
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Straße 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel.: 09181/470-1182
Fax.: 09181/470-6682
E-Mail: Kontakt
Zur Antragstellung müssen Sie den vorhandenen Führerschein, Ihren Personalausweis und ein Passbild bereit halten.