Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Info Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/
Für Gewerbe- und Gastronomiebetriebe ergeben sich Pflichten!
Erstinverkehrbringer aller Arten von mit Ware befüllten Verpackungen müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und Angaben zu ihren genutzten Verpackungen machen.
Umfassende Informationen erhalten Sie dort: https://www.verpackungsregister.org/
Ob Sie mit Ihrem Unternehmen verpflichtet sind, erfahren Sie unter folgendem Link:
https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/themenpakete/check-bin-ich-verpflichtet
Das sind Verpackungen, die in der Verkaufsstätte mit Ware befüllt werden, um die Übergabe an den Endverbraucher zu ermöglichen/zu unterstützen (Pizzakartons, Verkaufstüten/Umverpackungen (Brot, Wurst, Döner, Blumen, Arzneien), To-Go´s).
Die Registrierungspflicht gilt auch für systembeteiligte Verpackungen.
Seit 2023 müssen alle Gastronomiebetriebe, die Einwegverpackungen aus/mit Kunststoff anbieten, Mehrwegverpackungen als kostengleiche Alternative anbieten und dies aktiv bewerben (z.B. Aushang an der Theke, Infoflyer bei Lieferdiensten). Ausnahmen gelten nur für Betriebe mit weniger als 80m² Verkaufsfläche und weniger als 5 Mitarbeitern, nicht jedoch für Filialen/Ketten.
Bitte kommen Sie den Pflichten nach! Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden!
Registrieren Sie sich im Verpackungsregister LUCID!
Beachten Sie das Verpackungsgesetz!
Informationen zum Download (PDF 341 kB)
Rückfragen:
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Herr Wolfgang Seitz
Nürnberger Straße 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel.: 09181 470-1335
Fax: 09181 470-6835
E-Mail: Kontakt