Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
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D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
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Anhang 2 zum Überwachungsprogramm des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf.
für den Bereich Immissionsschutz
Beschreibung des Bewertungsschemas zur Ermittlung des risikobasierten Überwachungsturnus (barrierefrei)
Das Bewertungsschema zur Ermittlung des risikobasierten Überwachungsturnus bei E-Anlagen bezeichnet im Dokumentenkopf zunächst den Betreiber, benennt die Anlage und gibt die zugehörige Ziffer des Anhang 1 der IE-RL sowie der 4. BImSchV an. Sodann ist das Schema weiter in die Blöcke A, B und C untergliedert.
Im Block A wird die Anlage anhand formaler Kriterien bewertet, die analog auch auf die vom Geltungsbereich der 13. bzw. 17. BImSchV erfassten Anlagen anzuwenden sind. Dabei findet eine Untergliederung in Kriterien mit Anlagenbezug, mit Stoffbezug und mit Bezug zur örtlichen Umgebung statt. Die Anlage wird dabei für jedes Kriterium einzeln mit einer bestimmten Punktzahl bewertet (siehe sogleich), welche am Ende von Block A aufsummiert wird.
Bei den anlagenbezogenen Kriterien wird die Anlage zunächst nach Größe klassifiziert.
Weiter wird die Anlage nach ihrer Komplexität eingestuft.
Zudem werden bei einer Betriebsdauer über 300 Stunden pro Jahr für die Anlage zwei Punkte vergeben, darunter keine Punkte.
Bei den stoffbezogenen Kriterien wird weiter geprüft, ob Anforderungen im Genehmigungsbescheid beziehungsweise -antrag zu einzelnen Regelungsbereichen vorliegen. In Bezug auf die TA Luft wird dabei nach den folgenden Kriterien bewertet.
Ist nach Nr. 3.2.1 der TA Lärm die Zusatzbelastung gegenüber dem Immissionsrichtwert um weniger als 3 dB(A) vermindert, so werden zwei Punkte vergeben, bei einer Verminderung um mehr als drei aber weniger als 6 dB(A) wird ein Punkt vergeben, und bei einer Verminderung um mehr als 6 dB(A) gibt es keinen Punkt.
Die Einstufung berücksichtigt weiter das Vorliegen etwaiger Anforderungen bezüglich Abfall.
Gibt es für die Anlage Anforderungen zum Prüf- und Maßnahmenwert der BBodSchV und wird der Maßnahmenwert überschritten, so werden zwei Punkte vergeben, wird der Prüfwert überschritten, so wird mit einem Punkt bewertet und nur falls der Prüfwert unterschritten wird, gibt es null Punkte.
Auch die örtliche Umgebung/ die Raumbedeutsamkeit wird bewertet. Ist die Anlage nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV UVP pflichtig, so werden sechs Punkte vergeben, im Falle einer allgemeinen VP werden vier Punkte vergeben, bei einer standortbezogenen VP zwei Punkte und bei keiner UVP-Pflicht null Punkte.
Die Punktzahlen, welche im Block A für die oben aufgeführten Kriterien ermittelt wurden, werden sodann aufsummiert, wobei eine maximale Punktzahl von 34 erreicht werden kann. Ist der ermittelte Summenwert größer oder gleich 18, so ergibt sich als Zwischenergebnis für Block A zunächst ein Turnus von einem Jahr. Falls der Summenwert kleiner oder gleich 17 ist, so ergibt sich als Zwischenergebnis für Block A ein Turnus von drei Jahren.
Im Block B wird durch Hinzuziehen von Betreiberkriterien das im Block A ermittelte Zwischenergebnis angepasst. Berücksichtigt werden dabei sowohl bisherige Ergebnisse als auch freiwillige Maßnahmen. Die Wertung erfolgt hierbei in Jahren, wobei der genaue Gang der Anpassung am Ende dieses Abschnitts erläutert wird.
Liegen bisher schon negative Erfahrungen vor, so führen diese zu einem Abzug, d. h. einer Verkürzung des Überwachungsturnus.
Auch freiwillige Maßnahmen des Betreibers werden berücksichtigt.
Auch die in Block B ermittelten Werte werden aufsummiert. Hierbei ist eine Bandbreit von minus vier bis (plus) zwei Jahren möglich. Der erhaltene Summenwert bildet das Zwischenergebnis von Block B da.
Sodann wird das Zwischenergebnis A + B als die Summe der Zwischenergebnisse von Block A und Block B gebildet. Dabei ist zunächst eine Bandbreite von minus vier bis plus fünf Jahren möglich.
Der auf diese Weise ermittelte risikobasierte Überwachungsturnus wird als Turnus festgelegt.
Anlage 2 - Bewertungsschema zum Überwachungsprogrammm Tabelle (PDF)