Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Die 44. BImSchV gilt der Umsetzung der europäischen MCP-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2193 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft) in nationales Recht. Gem. § 36 der 44. BImSchV hat das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. als zuständige Behörde ein Register mit Informationen über jede zu registrierende Feuerungsanlage zu führen. Dieses Register ist öffentlich zugänglich zu machen.
Das Register kann über folgenden Link aufgerufen werden: