Behindertengerechter Umbau Leistungsfreies Baudarlehen für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange schwer Behinderter oder schwer kranker Personen (z.B. behindertengerechter Badumbau, Treppenlift).
Wohnberechtigungsschein Für die Überlassung einer öffentlich geförderten Wohnung ist die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines zu beantragen. (Einhaltung der Einkommengsgrenze nach BayWoBindG)
Wohnungsbauförderung Bewilligung zinsgünstigen Darlehen an Privatpersonen für den Bau und Erwerb (Erst- und Zweiterwerb) von Eigenwohnraum bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen wie zum Beispiel Einkommensgrenzen, Wohnungsgröße und Grundstücksgröße. Zuwendungen für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange schwer behinderter oder schwer kranker Personen (z.B. behindertengerechter Badumbau).
Wohnungsbindungsgesetz / Sozialwohnung Prüfung der Belegungsbindung (Wohnberechtigung) für öffentlich geförderten Wohnraum.
Sozialwohnungen im Landkreis (außerhalb Stadt NM) Vermittlung von öffentlich geförderten Wohnungen an Berechtigte und Erteilung des für den Bezug der Sozialwohnung erforderlichen Wohnberechtigungsscheines bei Einhaltung der vorgegebenen Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen. Für Wohnungen im Stadtgebiet Neumarkt i.d.OPf. wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Neumarkt i.d.OPf.
Abgeschlossenheitsbescheinigung Bescheinigung entsprechend dem Wohnungseigentumsgesetz über die Abgeschlossenheit einer Wohnung oder von nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (z.B. Gewerberäume). Die Bescheinigung wird auf Antrag (durch jedermann möglich, der ein berechtigtes Interesse an der Bescheinigung darlegen kann, z.B. Eigentümer, Käufer) erteilt.