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Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt können Bürger erhalten, wenn sie die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht haben, sowie keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II bzw. auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bestehen. In der Regel handelt es sich um Bürger, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind.

Als nicht erwerbsfähig gilt, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit, d.h. in der Regel länger als 6 Monate, außerstande ist, für mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Einmalige Bedarfe sind im Regelsatz inbegriffen. Die Leistungsberechtigten haben dafür eigenständig Ansparungen zu tätigen oder die Anschaffung zeitlich zu verteilen. Einmalige Beihilfen werden nur gem. § 31 SGB XII zur Deckung folgender Bedarf gesondert gewährt:

  1. Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
  2. Erstausstattung für Kleidung, Schwangerschaft und Geburt, sowie
  3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen und therapeutischen Geräten, einschließlich deren Mietkosten.

Falls Sie persönlich vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in

Zuständigkeiten für Hilfe zum Lebensunterhalt, sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Frau Eßmann (erreichbar Montag - Freitag)

Telefon: 09181 470-1245

Mail: Kontakt

Herr Fleischmann (Montag - Freitag)

Telefon: 09181 470-1158

Mail: Kontakt

Frau Hiendl (erreichbar Montag – Freitag)

Telefon: 09181 470-1155

Mail: Kontakt

Frau Fürst K. (erreichbar Dienstag – Freitag vormittags)

Telefon: 09181 470-1627

Mail: Kontakt

Frau Kammerl (erreichbar Dienstag + Mittwoch)

Telefon: 09181 470-1156

Mail: Kontakt

Frau Riepl (erreichbar Montag + Donnerstag)

Telefon: 09181 470-1156

Mail: Kontakt

Frau Werner (erreichbar Dienstag + Donnerstag)

Telefon: 09181 470-1453

Mail: Kontakt