Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Die Grundsicherung dient der Gewährleistung des Lebensunterhalts bedürftiger Personen
Die Grundsicherung richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Einzelnen. Es werden das Einkommen und Vermögen des Anspruchsberechtigten sowie seines nicht getrenntlebenden Ehegatten oder Partners für die Bedarfsberechnung berücksichtigt
Bereits vorhandenes Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern ein Wert von 10.000 Euro bei Einzelpersonen oder 20.000 Euro bei gemeinschaftlichen Wohnverhältnissen, nicht überschritten wird. Unterhaltsansprüche von Eltern und Kindern werden ebenfalls nicht berücksichtigt, sofern das Jahresgehalt der Betroffenen unter 100.000 Euro liegt.
Falls Sie persönlich vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in