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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung dient der Gewährleistung des Lebensunterhalts bedürftiger Personen

  • die einen Anspruch auf Altersrente haben
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen vollerwerbsgemindert sind

Die Grundsicherung richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Einzelnen. Es werden das Einkommen und Vermögen des Anspruchsberechtigten sowie seines nicht getrenntlebenden Ehegatten oder Partners für die Bedarfsberechnung berücksichtigt

Bereits vorhandenes Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern ein Wert von 10.000 Euro bei Einzelpersonen oder 20.000 Euro bei gemeinschaftlichen Wohnverhältnissen, nicht überschritten wird. Unterhaltsansprüche von Eltern und Kindern werden ebenfalls nicht berücksichtigt, sofern das Jahresgehalt der Betroffenen unter 100.000 Euro liegt.

Falls Sie persönlich vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in

Frau Eßmann (erreichbar Montag - Freitag)

Telefon: 09181 470-1245

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Herr Fleischmann (Montag - Freitag)

Telefon: 09181 470-1158

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Frau Hiendl (erreichbar Montag – Freitag)

Telefon: 09181 470-1155

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Frau Fürst K. (erreichbar Dienstag – Freitag vormittags)

Telefon: 09181 470-1627

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Frau Kammerl (erreichbar Dienstag + Mittwoch)

Telefon: 09181 470-1156, Zimmer B 239

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Frau Riepl (erreichbar Montag + Donnerstag)

Telefon: 09181 470-1156

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Frau Werner (erreichbar Dienstag + Donnerstag)

Telefon: 09181 470-1453

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