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Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien haben einen Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck Leistungen beantragen.

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, haben keinen Anspruch.

Diese Leistungen sind möglich:

  • Kosten für Ausflüge von Schulen oder KiTa
  • Kosten für Klassenfahrten
  • Schulausstattung, Lernmittel
  • Schulbeförderungskosten
  • Lernförderung (Nachhilfe)
  • gemeinschaftliches Mittagessen in Schule und KiTa
  • Aufwendungen zur Teilhabe am sozialen Leben für Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Lebensjahr)

Wer kann diese Leistungen beanspruchen?

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie selbst oder die mit ihnen im Haushalt lebenden Eltern folgende Leistungen erhalten:

  • Leistungen nach SGB II - Bürgergeld bzw. Sozialgeld oder
  • Leistungen nach SGB XII – Sozialhilfe oder
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Wohngeld (WoGG)
  • Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Informationsblatt-Voraussetzungen (PDF 0,1 Kb)

Falls Sie persönlich vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in

für Bezieher von Bürgergeld nach SGB II

Frau Thürmer
Tel. 09181 470-1224

für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag

Frau Weigl, Frau Glas
Tel. 09181 470-1153

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