Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die insbesondere
Darüber hinaus Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der genannten Personengruppen. Einkommen und Vermögen dieser Personengruppen wird entsprechend angerechnet.
Es können folgende Hilfen gewährt werden:
Die Unterkunft wird üblicherweise als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Hierzu sucht das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. weiterhin Häuser und Wohnungen von privaten Vermietern zur Unterbringung von Flüchtlingen. Entsprechende Angebote werden unter der unten genannten E-Mail-Adresse entgegengenommen.
Alle übrigen Leistungen werden außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern als Sachleistungen oder in Form von Bezahlkarten gewährt.
Mail: Kontakt