Logo Landkreis Neumarkt - zur Startseite

Fahrtkostenrückerstattung - Abgabetermin

Schüler der Klassen 11 bis 13 von öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11 sowie Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Fachoberschulen und Berufsoberschulen und Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen haben einen Erstattungsanspruch auf Fahrtkosten mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, soweit die Gesamtkosten der Beförderung die Familienbelastungsgrenze von von 320 € pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr oder von 490 € pro Familie und Schuljahr ab dem Schuljahr 2023/24 übersteigen.

Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der Fahrkarten; der Antrag ist bis

spätestens 31. Oktober
für das vorangegangene Schuljahr

zu stellen (z.B. für Schuljahr 2023/2024 ist letzter Abgabetermin 31.10.2024).

Pkw-Erstattungen sollten vorher vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. genehmigt worden sein. Der Antragsteller erhält diese Genehmigung nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Es kann nur die kürzeste zumutbare Verkehrsverbindung und der jeweils günstigste Tarif erstattet werden. Falls ein Verkehrsunternehmen Schülerfahrkarten, Streifenkarten u. ä. gewährt, sind diese unbedingt zu lösen.

Eltern bzw. volljährige Schüler müssen sich selbst bei Ihrem Verkehrsunternehmen über die günstigste Verbindung bzw. den günstigsten Tarif erkundigen.

Keine Kostenerstattung erfolgt bei Schuleinschreibungstag, Bücherrückgabe, Zeugnisausgaben, Abschlussfeiern, betrieblichen Prüfungen und Lehrgängen für die Prüfung.

Keine Kostenerstattung erfolgt bei Berufsschülern, die überbetriebl. Ausbildung oder Lehrgänge besuchen.