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Antrag auf privat KFZ - Allgemeine Hinweise

Voraussetzungen für die Anerkennung
der notwendigen Beförderung mit einem privaten Kraftfahrzeug:

  • Es liegt eine dauernde körperliche Behinderung oder andere gesundheitliche Gründe vor, die die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder eines Schulbusses nicht nur vorübergehend nicht zulassen.
  • Eine öffentliche Verkehrs- bzw. Schulbusverbindung zwischen Wohnung und Schule besteht nicht.
  • Die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist zwar möglich, mit dem privaten Kraftfahrzeug verringert sich aber die regelmäßige Abwesenheitsdauer von der Wohnung an mindestens 3 Tagen in der Woche jeweils um mehr als 2 Stunden.
  • Die Hinfahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel müsste schon vor 5.30 Uhr angetreten oder die Rückfahrt könnte erst nach 23.00 Uhr beendet werden.

Antragsformular

Weitere Hinweise:

  • Es sind vorrangig öffentliche Personenverkehrsmittel (Bus/Bahn) zu nutzen. Für den Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges auf dem Schulweg kann Kostenerstattung nur dann in Aussicht gestellt werden, wenn dessen Nutzung notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist. Die Notwendigkeit wird grundsätzlich erst dann anerkannt, wenn sich mit dem privaten Kfz gegenüber einer ebenfalls möglichen Nutzung von öffentlichen Personenverkehrsmitteln eine Zeitersparnis an mindestens 3 Tagen pro Schulwoche von jeweils mehr als 2 Stunden erzielen lässt.
  • Bis zu einer Entscheidung über den gestellten Antrag ist es deshalb gegebenenfalls empfehlenswert, zunächst öffentliche Personenverkehrsmittel für die Zurücklegung des Schulweges zu nutzen und die verauslagten Fahrscheine zum Zwecke der Kostenerstattung aufzubewahren.
  • Sofern Eltern ihre Kinder mit dem privaten Kraftfahrzeug auf dem Schulweg befördern, ist eine Kostenerstattung nur für solche Fahrten möglich, die ausschließlich wegen des Schulbesuchs vorgenommen werden und nicht auch zur Erreichung der elterlichen Arbeitsstätte dienen.
  • Der Antrag sollte am Schuljahresanfang gestellt werden.
  • Die Abrechung erfolgt am Schuljahresende nach Vorlage eines von der Schule bestätigten Abrechnungsantrages. Der Erstattungsantrag ist beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen (Ausschlussfrist).

Erstattung:

Einem positiven Bescheid werden Erstattungsformulare beigefügt. Die Erstattung der Fahrtkosten erfolgt jährlich, und zwar für den Zeitraum von Schuljahresbeginn bis Schuljahresende.