Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV) der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Die aktuellen Informationen bezüglich der Beförderung in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die aktuellen Fahrpläne im Landkreis Neumarkt finden Sie unter folgendem Link https://oepnv-neumarkt.de/.
Das 365-Euro-Ticket ist seit dem Schuljahr 2020/21 eingeführt. Bei aufkommenden Fragen wenden Sie sich gerne an uns, wir versuchen, soweit es uns möglich ist, Ihre Fragen zu beantworten.