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Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV) der jeweils gültigen Fassung geregelt.

 Aktuell

Hinweis hinsichtlich des vergünstigten Deutschlandtickets:

Wir weißen darauf hin, dass Schüler der Berufsschule in der 10. Jahrgangsstufe (BGJ etc) und Schüler von Berufsfachschulen in der 10. Jahrgangsstufe vom Landratsamt Neumarkt im Rahmen der Beförderungspflicht da 365-Euro-Ticket mit auf das jeweilige Verbundgebiet eingeschränkten Gültigkeit ausgehändigt werden. Als Schüler dieser Schulen haben Sie aber auch die Möglichkeit sich selbst das vergünstigte Deutschlandticket zu besorgen. Die Ihnen so entstehenden Kosten werden von uns am Schuljahresende bis maximal der Kosten des 365-Euro-Tickets nach eingereichten Erstattungsantrag erstattet.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Sachbearbeiter/in gerne zur Verfügung.

 

 

   

 

Bild im Cartoonstil Junge mit Schild School, Mädchen mit Schild Learn, darunter Busgrafik