VERPACKUNGSGESETZ: Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe
Gastrobetriebe (inkl. Lieferdienste) die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verpacken und verkaufen, sind verpflichtet, Mehrwegverpackungen als kosten-gleiche Alternative zu Einwegverpackungen anzubieten
VERPACKUNGSGESETZ: Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe
Gastrobetriebe (inkl. Lieferdienste) die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verpacken und verkaufen, sind verpflichtet, Mehrwegverpackungen als kostengleiche Alternative zu Einwegverpackungen anzubieten und dies auch aktiv zu bewerben (Flyer, Aushang etc.). Ausnahmen gibt es nur für kleinere Gastrobetriebe (Verkaufsfläche (inkl. Freisitze) unter 80m² und weniger als 5 Mitarbeiter).
Das Landratsamt hat hierzu ein INFOBLATT „VERPACKUNGSGESETZ“ erstellt.
Sie finden dieses auf der Internetseite des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. unter „Formulare“. In diesem Infoblatt erhalten Sie auch Hinweise zur Registrierungspflicht für Serviceverpackungen.
Bitte kommen Sie als Gastrobetrieb der Mehrwegangebotspflicht nach.
Kostenlose Beratung hierzu beim Landratsamt unter 09181/4701335 oder 4701268.