Verfahrenslotsen des Landkreises Neumarkt i.d.OPf.
Seit Mai dieses Jahres gibt es auch am Landratsamt Neumarkt die sogenannten Verfahrenslotsen.
Pressemitteilung vom 09.10.2024
Seit Mai dieses Jahres gibt es auch am Landratsamt Neumarkt die sogenannten Verfahrenslotsen.
Die Grundlage für diese neu geschaffene Beratungsstelle im Landratsamt Neumarkt ist die aktuellste Stufe der Änderung des SGB VIII. Die Verfahrenslotsen sind Ansprechpartner für junge Menschen mit (drohender) Behinderung bis zum 27. Lebensjahr, sowie deren Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigten.
An die Verfahrenslotsen, Stephanie Schütz-Schneider und Katja Triller, können sich alle Betroffenen, aber auch deren Betreuer und andere Fachkräfte wenden, wenn es um Fragen zum Thema Eingliederungshilfe geht, unabhängig von der Behinderungsart (seelisch, körperlich oder geistig). Die beiden Verfahrenslotsen können dabei unterstützen, den schnellsten Weg zu finden, um Rechte geltend zu machen, indem sie durch den „Ämterdschungel“ lotsen und aufzeigen, welche Hilfen in Betracht kommen und welcher Reha-Träger hierfür zuständig ist. Die Verfahrenslotsen beraten und begleiten bei der Suche nach geeigneten Hilfen, bei der Antragstellung, aber wenn nötig auch im Widerspruchsverfahren. Sie agieren unabhängig und vertraulich.
Darüber hinaus ist es die Aufgabe der Verfahrenslotsinnen, das Kreisjugendamt Neumarkt bei Fragen zum Thema Eingliederungshilfe zu unterstützen, Kontakte zu den ansässigen Trägern der Eingliederungshilfe herzustellen und zur Vernetzung beizutragen.
Erreichbar sind die Verfahrenslotsen unter 09181 470-1167 bzw. -1568 oder per Mail unter schuetz-schneider.stephanie@landkreis-neumarkt.de bzw.
triller.katja@landkreis-neumarkt.de.