Vereinspauschale Antragsfrist verlängert
Das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Itegration teilte mit, dass die Antragsfrist für die Vereinspauschale um zwei Wochen verlängert wird.
Pressemitteilung vom 20.02.2023
Das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration teilte mit, dass die Antragsfrist für die Vereinspauschale um zwei Wochen verlängert wird.
Den Vereinen wird damit mehr Zeit für die Umsetzung der mit den neuen Sportförderrichtlinien verbundenen Änderungen gegeben. Die Antragsfrist für die Vereinspauschale für das Förderjahr 2023 ist nun der 15. März 2023. Es werden somit Anträge berücksichtigt, die bis zu diesem Stichtag beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. eingegangen sind.