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Pressemitteilung vom 29.04.2021

Die allgemeine Geflügel-Aufstallungspflicht aufgehoben;
Allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen bleiben bestehen

Die allgemeine Geflügel-Aufstallungspflicht aufgehoben;
Allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen bleiben bestehen

Die neueste Risikoeinschätzung des Landesuntersuchungsamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit stuft das Risiko einer direkten oder indirekten HPAIV-Einschleppung ausgehend von Wildvögeln in Geflügelbestände in Bayern nur noch als mäßig bis gering ein, sofern die vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen strikt eingehalten werden. Deshalb wird die allgemeine Aufstallpflicht ab morgen aufgehoben.

Dagegen gilt das bestehende Verbot von Ausstellungen, Märkten und sonstige Veranstaltungen, bei denen Geflügel und andere Vögel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, weiterhin im gesamten Landkreis Neumarkt. Ebenso verhält es sich mit dem Fütterungsverbot für Wildvögel (Gartenvögel sind hier nicht gemeint) und den Verpflichtungen auch der kleinen Geflügelhaltungen, erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen wie die größeren Betriebe einzuhalten.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern, ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter dem Stichwort Geflügelpest verfügbar.