Pressemitteilung vom 20.07.2022
Verschärfung des Verpackungsgesetzes in Kraft – Pizzaschachteln müssen registriert sein.
Verschärfung des Verpackungsgesetzes in Kraft – Pizzaschachteln müssen registriert sein.
Am 1. Juli 2022 sind Änderungen des Verpackungsgesetzes in Kraft getreten. Neu ist insbesondere die Pflicht zur Registrierung für Letztvertreiber von befüllten Serviceverpackungen, selbst wenn diese vollständig systembeteiligt erworben wurden.
Serviceverpackungen sind Verpackungen, die in der Verkaufsstätte mit Ware befüllt werden, um die Übergabe an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen wie z.B. Pizzaschachteln, to go Verpackungen, Verkaufstüten für Brötchen, Döner, Blumen oder Arzneien.
Warum? Letztvertreiber von Serviceverpackungen haben verpackungsrechtliche Pflichten. Sie müssen für das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen.
Daher: Bitte informieren/registrieren Sie sich unter
Die Registrierung ist kostenlos.
Generell gilt: Erstinverkehrbringer aller Arten von mit Ware befüllten Verpackungen müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und Angaben zu ihren genutzten Verpackungen machen. Ob Sie als Händler/Unternehmer verpflichtet sind, können Sie unter der genannten Internetadresse erfahren.
Fragen? Staatliches Abfallrecht beim Landratsamt Neumarkt, Herr Seitz.
Tel. 09181 4701335.