Pressemitteilung vom 20.01.2022
Neuausstellung bzw. Verlängerung von Jagdscheinen
Neuausstellung bzw. Verlängerung von Jagdscheinen
Wer seinen Jagdschein verlängern bzw. neu ausstellen lassen will, sollte bitte folgendes beachten:
Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie können die Jagdscheine im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. heuer (wie bereits im letzten Jahr) nur auf schriftlichen Antrag per Post verlängert werden. Der zur Verlängerung anstehende Jagdschein sollte daher:
- rechtzeitig (jedoch frühestens ab Februar 2022)
- unter Angabe des gewünschten Verlängerungszeitraums
- mit einem den kompletten Zeitraum der gewünschten Verlängerung abdeckenden Versicherungsnachweises und
- ggf. einem aktuellen Passbild (wenn der Jagdschein bereits voll ist)
an die Untere Jagdbehörde geschickt werden. Im Anschluss erhalten Sie Ihre Unterlagen zusammen mit einer Kostenrechnung zurück.
HINWEIS: Jäger die den Jagdschein zum ersten Mal lösen möchten, müssen weiterhin einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren. In diesem Fall ist die postalische Ausstellung nicht möglich.“