Pressemitteilung vom 10.05.2021
Mehr Flexibilität bei Astrazeneca-Impfstoff
Mehr Flexibilität bei Astrazeneca-Impfstoff
Die Gesundheitsministerkonferenz hat letzten Samstag beschlossen, die Priorisierung für Astrazeneca aufzuheben. Was in Bayern schon seit 21. April geht, gilt jetzt auch bundesweit. Jeder über 18 Jahren kann sich beim Hausarzt mit dem Vakzin von Astrazeneca impfen lassen.
Zudem haben die Gesundheitsminister der Bundesländer entschieden, dass der Arzt auch das Intervall zwischen Erst- und Zweitimpfung flexibler gestalten kann. Bisher wird ein Abstand von zwölf Wochen empfohlen. Dieser Abstand kann, in Abstimmung zwischen Arzt und Impfwilligen, auf bis zu vier Wochen verkürzt werden. Diese Entscheidung bedeutet, dass auch mit Astrazeneca Geimpfte schneller als bisher in den Genuss von Lockerungen für vollständig Geimpfte kommen können. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Schutz höher ist, je länger das Intervall ist.
Für die Zweitimpfungen in den Impfzentren gilt weiterhin die Vorgabe von 12 Wochen.
Impftermine einhalten
Die Termine für die Zweitimpfungen sind grundsätzlich einzuhalten. Terminverschiebungen sind nur in dringenden persönlichen Ausnahmefällen zulässig, die auch durch geeignete Nachweise belegt werden müssen.